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Endlich geht es den ehemaligen Chefredakteur der BILD Julian Julian Reichelt und seiner Fake-News-Schleuder “Nius” an den Kragen. Immer mehr Akteure lassen sich seine tägliche Hetze nicht mehr gefallen.
Antonio Rüdiger und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gehen jetzt juristisch gegen Julian Reichelt vor, wegen eines Instagram-Posts von Rüdiger zum Beginn des Ramadan. Die hier gezeigte Headline, die den Nationalspieler in die nähe von Terrorismus rücken sollte stammt von Reichelts Portal Nius.
Laut Reichelt und anderen rechtspopulistischen Scharfmachern (auch FDPler Paul Bressel), soll der erhobene Finger ein terroristischer Gruß sein, dabei handelt es sich bei der Geste um ein weitverbreitetes muslimisches Glaubensbekenntnis.
Nun wirft der DFB Reichelt Beleidigung, Verleumdung, verhetzende Beleidigung und Volksverhetzung vor.
Der Fall wurde sowohl bei der Berliner Staatsanwaltschaft als auch bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt am Main gemeldet. Endlich folgen aus der Hetze Reichelts Konsequenzen.
Reichelt ist über die Anzeige not amused. Gut so!
Der DFB ist aber nicht der einzige Akteur der sich derzeit gegen Reichelt und Nius zu Wehr setzt. Seenotretter und die Grünen wehren sich ebenfalls juristisch gegen Reichelt und die Medienaufsicht Berlin-Brandenburg prüft das Portal Nius.
Grüne und Mission Lifeline klagen ebenfalls gegen Reichelt
Derzeit läuft auch ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Julian Reichelt wegen falscher Berichterstattung über die Seenotretter von Mission Lifelline. Auslöser war ein Video im YouTube-Kanal “Achtung Reichelt” und auf “Nius”.
Reichelt stellte damals die falsche Behauptung auf, Mission Lifeline werde von einem Verein finanziert, an dessen Spitze der Lebensgefährte von Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt steht. Das stimmt jedoch einfach nicht.
Das Gericht verlangte dann, dass Reichelt eine Gegendarstellung veröffentlichen muss. Reichelt kam dem zwar nach, versteckte diese Gegendarstellung aber so, dass sie kaum auffindbar gewesen ist. Deshalb sind jetzt 5.000 Euro Zwangsgeld oder zehn Tage Zwangshaft verhängt worden, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen.
Auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat das Portal “Nius” von Julian Reichelt abgemahnt wegen der Verbreitung von Falschinformationen. Spezifisch geht es um Berichte, in denen fälschlicherweise behauptet wurde, die Grünen hätten eine parteieigene Polizei aufgebaut. Auch das stimmt nicht.
Diese Behauptungen lösten heftige Reaktionen und Drohungen aus. Die Grünen fordern, dass “Nius” diese Behauptungen löscht und eine Unterlassungserklärung abgibt, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
NIUS steht unter Beobachtung der Medienaufsicht
“Nius” und Julian Reichelt stehen außerdem unter Beobachtung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb), nachdem Beschwerden hinsichtlich der sogenannten journalistischen Sorgfalt eingegangen sind.
“Nius” unterliegt nicht der Selbstregulierung durch den Presserat und muss daher die Einhaltung journalistischer Mindeststandards gewährleisten.
Der Politikwissenschaftler Markus Linden beschreibt “Nius” als Sprachrohr für radikale Kreise und warnt Politiker davor, dort aufzutreten.
Sie machen es trotzdem fortlaufend.
Die Medienanstalt hat bereits Erfahrungen mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen sammeln können. Gegen das nicht mehr existierende Portal “KenFM” hatte die Behörde damals zu Corona-Zeiten ein Verfahren eingeleitet, weil Beiträge auch mit Nachbesserungen die journalistische Sorgfaltspflicht nicht erfüllten.
Die Untersagung einzelner Aussagen oder Beiträge auf “KenFM” und die Androhung eines Zwangsgelds von bis zu 50.000 Euro kamen aber nicht zum Tragen: Das Verfahren wurde eingestellt, weil das Portal aus dem Internet verschwand.
Unwahrscheinlich aber möglich: Nius kann gesperrt werden
Gegen “Nius” werden weitere Verfahrensschritte eingeleitet, wenn tatsächlich Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten vorliegen.
Dafür liefern Reichelt und “Nius” täglich Gründe die HIER gemeldet werden können.
In einem ersten Schritt folgt theoretisch “förmlich angehört und zu einer Stellungnahme aufgefordert”, wenn ein Aufsichtsverfahren in Gang gekommen ist. Wenn in der Anhörung die Kritik nicht entkräftet wurde, geht es um mögliche Konsequenzen.
Bei bundesweiten Angeboten so wie Nius eines ist, trifft diese brisante Entscheidung nicht die jeweilige Landesmedienanstalt, sondern die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. Als allerletztes – sehr unwahrscheinliches – Mittel kann ein Medienportal sogar gesperrt werden.
Seit Monaten verbreitet Reichelt mit seinem Portal Hetze, die letztendlich der AfD hilft. Gut, dass sich immer mehr Institutionen und Bürger dagegen zur Wehr setzen.
P.S.: Ganz still und heimlich hat Nius seinen Account bei Threads gelöscht. Täglich haben dort Nutzer:innen unter jedem Beitrag von Nius kommentiert, wie falsch die Berichterstattung dort ist. Das hat wohl Früchte getragen.